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Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Fr 30. Aug 2024, 11:06
von Azrael
Hallo,

wir versuchen unsere Tochter bei der Botschaft von Belarus in Berlin zu registrieren, aber bisher haben wir es noch nicht geschafft.

Ich (Vater) bin deutscher Staatsbürger. Meine Frau ist Belarusin mit deutscher Niederlassungserlaubnis.

Unsere Tochter wurde in Deutschland geboren und hat die doppelte Staatsbürgerschaft, sie hat deutschen Reisepass und einen Belarus PP Reisepass. Sie hat automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt erhalten.

Die Botschaft fordert, dass wir eines der folgenden Dokumente vorlegen:
entweder
- eine Kopie der Einbürgerungssurkunde
(gibt es nicht, weil seit Geburt)
oder
- eine andere Bescheinigung, aus der das Datum des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit hervorgeht
(haben wir nicht, das es ja keinen expliziten Erwerb gab)
oder
- ein Nachweis, dass die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wurde

Es wird von der Botschaft erklärt, dass ein deutscher Reisepass nicht als Nachweis akzeptiert wird, weil es nicht das Datum des Erwerbs der Staatsbürgerschaft enthält.

Ich habe keinen einfachen Weg gefunden, den geforderten Nachweis zu erbringen.

Ich habe mich an mein Standesamt in DE gewendet. Diese bietet mir an, ein (aufwendiges) Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens zu starten.
Dadurch würde sie einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten, aber dieser Ausweis erhält weder Erwerbsgrund noch Erwerbszeitpunkt.

Mir wurde angeboten, "um dennoch die gewünschte inhaltliche Aussage zu erhalten,
besteht die Möglichkeit den feststellenden Verwaltungsakt zusätzlich zum Staatsangehörigkeitsausweis
in Form eines Bescheides mit inhaltlicher Begründung zu erlassen."

Wenn ich das richtig verstehe, bietet das Standesamt also an, bei postiver Prüfung,
zusätzlich zum Ausweis einen Bescheid zu erstellen,
indem die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis inhaltlich begründet wird,
und in der Begründung könnte dann vermutlich drin stehen, dass die Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben wurde.

Wenn jemand von Euch Erfahrung mit so einem Vorgang gemacht hat, oder alternativ,
wenn ihr eine Idee habt, wie man der Botschaft von Belarus auf einem einfacheren Weg nachweisen könnte,
dass die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat,
dann würde ich mich sehr freuen von Euch zu hören.

Aktuell denke ich, dass der vom Standesamt angebotene Weg meine einzige Möglichkeit ist.

Um das Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens zu starten benötige ich
übrigens auch ein Dokument der Botschaft von Belarus.

Die Botschaft muss mir bestätigen, dass ich (der Vater) nicht die belarussische Staatsangehörigkeit vor Geburt des Kindes erhalten habe.

Viele Grüße
Azrael

Re: Für Registrierung: Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Fr 30. Aug 2024, 14:17
von Marco
Moin!

Ich hatte dieses Problem nicht, aber woher hast du die Infos? Von der Webseite?
Normalerweise würde ich bei der Botschaft anrufen und fragen, welche deutsche Urkunden sie konkret brauchen, um den Erwerb der Staatsangehörigkeit bei Geburt nachzuweisen. Denn du wirst ja nicht der Erste sein, der sowas machen muss.

Ansonsten weiß vielleicht hier jemand weiter

Re: Für Registrierung: Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Fr 30. Aug 2024, 21:04
von MiMo
An so eine Vorschrift kann ich mich auch nicht erinnern, liegt bei uns aber schon eine Weile zurück. Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung - das war´s. Macht ja auch Sinn, denn bei einem deutschen Elternteil ist das beurkundete Geburtsdatum zugleich das Datum des "Erwerbes" der Staatsangehörigkeit.

Was ich aber nicht verstehe: Wie kommt ihre Tochter an einen PP-Pass, wenn sie in der Botschaft noch nicht registriert ist? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es genau umgekehrt laufen muss.

Re: Für Registrierung: Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Fr 30. Aug 2024, 21:09
von Azrael
MiMo hat geschrieben: Fr 30. Aug 2024, 21:04 Was ich aber nicht verstehe: Wie kommt ihre Tochter an einen PP-Pass, wenn sie in der Botschaft noch nicht registriert ist? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es genau umgekehrt laufen muss.
Ja, die Tochter war bereits vor ca. 3 Jahren bei der Botschaft registriert worden, und wir hatten damals von der Botschaft den PP Pass erhalten.

Ich kann den Unterschied zur neuen Registrierung nicht genau erklären. Es wurde doch um 2023 herum irgendein neues Gesetz eingeführt, dass eine neue Form der Registrierung erfordert? Vielleicht gibt es dafür nun neue Regeln?

Re: Für Registrierung: Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Fr 30. Aug 2024, 21:12
von Azrael
Marco hat geschrieben: Fr 30. Aug 2024, 14:17 Ich hatte dieses Problem nicht, aber woher hast du die Infos? Von der Webseite?
Nein, nicht von der Webseite. Die Forderung nach solch einem Nachweis wurde uns zugeschickt, als die Registrierung abgelehnt wurde. Uns wurde schriftlich von der Botschaft mitgeteilt, dass der deutsche Reisepass nicht als Nachweis ausreicht, weil dort der Zeitpunkt des Erwerbs nicht dokumentiert ist.
Marco hat geschrieben: Fr 30. Aug 2024, 14:17 Normalerweise würde ich bei der Botschaft anrufen und fragen, welche deutsche Urkunden sie konkret brauchen, um den Erwerb der Staatsangehörigkeit bei Geburt nachzuweisen. Denn du wirst ja nicht der Erste sein, der sowas machen muss.
Siehe mein Anfangs-Posting. Die Liste von Dokumenten ist genau das, was die Botschaft von Belarus mir als mögliche Optionen schriftlich mitgeteilt hat.

Re: Für Registrierung: Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Fr 30. Aug 2024, 21:14
von Azrael
MiMo hat geschrieben: Fr 30. Aug 2024, 21:04 An so eine Vorschrift kann ich mich auch nicht erinnern, liegt bei uns aber schon eine Weile zurück. Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung - das war´s. Macht ja auch Sinn, denn bei einem deutschen Elternteil ist das beurkundete Geburtsdatum zugleich das Datum des "Erwerbes" der Staatsangehörigkeit.
Ich stimme zu, ich finde auch, dass dies offensichtlich ist.

All diese Dokumente hatte die Botschaft in Berlin bereits von uns bekommen, das war bereits nötig für die Registrierung nach Geburt und Erstellung des PP Reisespasses.

Ich kann mir nicht erklären, warum die Botschaft es nicht als offensichtlich akzeptiert, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt erhalten hat.

Re: Für Registrierung: Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Fr 30. Aug 2024, 22:09
von Azrael
MiMo hat geschrieben: Fr 30. Aug 2024, 21:04 Was ich aber nicht verstehe: Wie kommt ihre Tochter an einen PP-Pass, wenn sie in der Botschaft noch nicht registriert ist? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es genau umgekehrt laufen muss.
Ok, ich kann das jetzt erklären, nach Rücksprache mit meiner Frau.

Beim aktuellen Vorgang geht es NICHT um die Registrierung.

Es geht um das neue Gesetz, nach dem alle Belarussen es dem belarussischen Staat melden müssen, wenn Sie auch eine ausländische Staatsbürgerschaft, oder einen ausländischen Aufenthaltstitel haben. Das versuchen wir zu machen.

Re: Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Sa 31. Aug 2024, 10:01
von Marco
Azrael hat geschrieben: Fr 30. Aug 2024, 22:09
Marco hat geschrieben: Fr 30. Aug 2024, 14:17 Normalerweise würde ich bei der Botschaft anrufen und fragen, welche deutsche Urkunden sie konkret brauchen, um den Erwerb der Staatsangehörigkeit bei Geburt nachzuweisen. Denn du wirst ja nicht der Erste sein, der sowas machen muss.
Siehe mein Anfangs-Posting. Die Liste von Dokumenten ist genau das, was die Botschaft von Belarus mir als mögliche Optionen schriftlich mitgeteilt hat.
So eine schriftliche Antwort ist doch ein Standardtextbaustein. Keine Behörde wird da jeden möglichen Fall reinschreiben. Du sprichst ausführlich mit deutschen Behörden, ohne genau zu wissen, welches deutsche Dokument sie haben wollen.Deswegen einmal anrufen, um herauszufinden, welches deutsche Dokument sie KONKRET in eurem Fall haben wollen. Vielleicht reicht ja auch die Geburtsurkunde, denn dort steht ja ein Datum drin und dann von dir als Vater, ggf. noch eine Passkopie um deine Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Denn zumindest in der belarussischen Boitschaft sollten sie wissen, dass man die Staataangehörigkeit bei Geburt bekommt, wenn ein Elternteil deutsch ist. Und deine Tochter wird nicht die Erste sein, die dort registriert werden soll und die Staatsangehörigkeit seit Geburt hat

Re: Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Di 3. Sep 2024, 14:50
von Azrael
Danke für den Vorschlag.

Ich hatte direkt nach der Nachricht von Belarus mit dem Standesamt kommuniziert, und dort wurde mir gesagt, dass es keine Meldebescheinigung gibt, auf der der Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsangehörigkeit steht.

Aber wie ich jetzt lerne, dank Deinem Vorschlag, war das eine falsche Aussage des Standesamts.

Die Botschaft von Belarus hat mir Beispiel-Dokumente geschickt, und eines davon ist eine erweiterte Meldebescheinigung des Bürgeramts Frankfurt, in dem hinter der Staatsangehörigkeit noch der Zusatz "seit Geburt" vermert ist.

Ich habe daher nun mein lokales Bürgeramt darum gebeten, mir auch eine solche Bescheinigung auszustellen, und hoffe, dass es klappen wird.

Danke und viele Grüße
Azrael

Re: Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat

Verfasst: Sa 28. Sep 2024, 15:21
von Azrael
Ich habe die beschriebene erweiterte Meldebescheinigung erhalten, und die Botschaft in Berlin hat das Dokument akzeptiert, so dass die Meldung der deutschen Staatsbürgerschaft erfolgreich erfolgen konnte.