Nachweis dass Kind DE Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat
Verfasst: Fr 30. Aug 2024, 11:06
Hallo,
wir versuchen unsere Tochter bei der Botschaft von Belarus in Berlin zu registrieren, aber bisher haben wir es noch nicht geschafft.
Ich (Vater) bin deutscher Staatsbürger. Meine Frau ist Belarusin mit deutscher Niederlassungserlaubnis.
Unsere Tochter wurde in Deutschland geboren und hat die doppelte Staatsbürgerschaft, sie hat deutschen Reisepass und einen Belarus PP Reisepass. Sie hat automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt erhalten.
Die Botschaft fordert, dass wir eines der folgenden Dokumente vorlegen:
entweder
- eine Kopie der Einbürgerungssurkunde
(gibt es nicht, weil seit Geburt)
oder
- eine andere Bescheinigung, aus der das Datum des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit hervorgeht
(haben wir nicht, das es ja keinen expliziten Erwerb gab)
oder
- ein Nachweis, dass die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wurde
Es wird von der Botschaft erklärt, dass ein deutscher Reisepass nicht als Nachweis akzeptiert wird, weil es nicht das Datum des Erwerbs der Staatsbürgerschaft enthält.
Ich habe keinen einfachen Weg gefunden, den geforderten Nachweis zu erbringen.
Ich habe mich an mein Standesamt in DE gewendet. Diese bietet mir an, ein (aufwendiges) Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens zu starten.
Dadurch würde sie einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten, aber dieser Ausweis erhält weder Erwerbsgrund noch Erwerbszeitpunkt.
Mir wurde angeboten, "um dennoch die gewünschte inhaltliche Aussage zu erhalten,
besteht die Möglichkeit den feststellenden Verwaltungsakt zusätzlich zum Staatsangehörigkeitsausweis
in Form eines Bescheides mit inhaltlicher Begründung zu erlassen."
Wenn ich das richtig verstehe, bietet das Standesamt also an, bei postiver Prüfung,
zusätzlich zum Ausweis einen Bescheid zu erstellen,
indem die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis inhaltlich begründet wird,
und in der Begründung könnte dann vermutlich drin stehen, dass die Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben wurde.
Wenn jemand von Euch Erfahrung mit so einem Vorgang gemacht hat, oder alternativ,
wenn ihr eine Idee habt, wie man der Botschaft von Belarus auf einem einfacheren Weg nachweisen könnte,
dass die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat,
dann würde ich mich sehr freuen von Euch zu hören.
Aktuell denke ich, dass der vom Standesamt angebotene Weg meine einzige Möglichkeit ist.
Um das Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens zu starten benötige ich
übrigens auch ein Dokument der Botschaft von Belarus.
Die Botschaft muss mir bestätigen, dass ich (der Vater) nicht die belarussische Staatsangehörigkeit vor Geburt des Kindes erhalten habe.
Viele Grüße
Azrael
wir versuchen unsere Tochter bei der Botschaft von Belarus in Berlin zu registrieren, aber bisher haben wir es noch nicht geschafft.
Ich (Vater) bin deutscher Staatsbürger. Meine Frau ist Belarusin mit deutscher Niederlassungserlaubnis.
Unsere Tochter wurde in Deutschland geboren und hat die doppelte Staatsbürgerschaft, sie hat deutschen Reisepass und einen Belarus PP Reisepass. Sie hat automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt erhalten.
Die Botschaft fordert, dass wir eines der folgenden Dokumente vorlegen:
entweder
- eine Kopie der Einbürgerungssurkunde
(gibt es nicht, weil seit Geburt)
oder
- eine andere Bescheinigung, aus der das Datum des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit hervorgeht
(haben wir nicht, das es ja keinen expliziten Erwerb gab)
oder
- ein Nachweis, dass die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wurde
Es wird von der Botschaft erklärt, dass ein deutscher Reisepass nicht als Nachweis akzeptiert wird, weil es nicht das Datum des Erwerbs der Staatsbürgerschaft enthält.
Ich habe keinen einfachen Weg gefunden, den geforderten Nachweis zu erbringen.
Ich habe mich an mein Standesamt in DE gewendet. Diese bietet mir an, ein (aufwendiges) Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens zu starten.
Dadurch würde sie einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten, aber dieser Ausweis erhält weder Erwerbsgrund noch Erwerbszeitpunkt.
Mir wurde angeboten, "um dennoch die gewünschte inhaltliche Aussage zu erhalten,
besteht die Möglichkeit den feststellenden Verwaltungsakt zusätzlich zum Staatsangehörigkeitsausweis
in Form eines Bescheides mit inhaltlicher Begründung zu erlassen."
Wenn ich das richtig verstehe, bietet das Standesamt also an, bei postiver Prüfung,
zusätzlich zum Ausweis einen Bescheid zu erstellen,
indem die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis inhaltlich begründet wird,
und in der Begründung könnte dann vermutlich drin stehen, dass die Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben wurde.
Wenn jemand von Euch Erfahrung mit so einem Vorgang gemacht hat, oder alternativ,
wenn ihr eine Idee habt, wie man der Botschaft von Belarus auf einem einfacheren Weg nachweisen könnte,
dass die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt erworben hat,
dann würde ich mich sehr freuen von Euch zu hören.
Aktuell denke ich, dass der vom Standesamt angebotene Weg meine einzige Möglichkeit ist.
Um das Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens zu starten benötige ich
übrigens auch ein Dokument der Botschaft von Belarus.
Die Botschaft muss mir bestätigen, dass ich (der Vater) nicht die belarussische Staatsangehörigkeit vor Geburt des Kindes erhalten habe.
Viele Grüße
Azrael