meine Frau ist Belarussin und lebt seit gut 20 Jahren in Deutschland. Seit September 2019 war sie nicht mehr in Belarus. Vor allem wegen der aktuellen politischen Lage in Belarus sind wir gerade ernsthaft dabei, für sie die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Jetzt sind wir bei der Reihenfolge "Aufgabe der Staatsbürgerschaft in BY" vs. "Antrag der Staatsbürgerschaft in D" nicht ganz sicher.
Klassisch ist ja wohl so:
- in D die Staatsbürgerschaft beantragen
- mit so einem vorläufigen Papier als belarussische Staatsbürgerin nach BY einreisen
- dort den belarussischen Pass abgeben
- wieder mit dem Papier nach D einreisen
- zurück in D den deutschen Pass erhalten
Weiter kommt noch dazu, dass meine Frau ihre Abneigung gegen die aktuelle politische Elite gegenüber ihren Bekannten in BY nicht versteckt hat. Und da sind auch Bekannte mit komischen Ansichten dabei.
Darum dachten wir, wir versuchen die deutschen Behörden zu überzeugen, ihr den deutschen Pass zu geben, ohne dass sie erstmal den belarussischen abgibt. Dann würde sie vorerst weiter als Deutsche mit Visum nach BY einreisen. Und irgendwann später, wenn sich die Lage hoffentlich mal wieder beruhigt hat, den belarussischen Pass abgeben.
Aber ob sie bis dahin, solange sie also noch den belarussischen Pass besitzt, der deutsche Pass wirklich schützt?
Was meint ihr?