Vorsichtig mit solchen Antworten! Nur weil es in deinen Fällen grad niemanden interessiert hat, heißt das nicht, dass man damit nicht auf die Nase fallen kann!
Alleine nur in ganz Polen ist es schon vorgeschrieben, das für Fahrzeuge, in denen man nicht selbst Halter/Eigentümer ist, eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters/Besitzers mitführen muss. Mögliche Strafe bei fehlender Vollmacht: 400Zl.
Vom Grenzübertritt ganz zu schweigen. Wenn da mal jemand Dienst nach Vorschrift macht, weil jemandem deine Nase nicht passt, dann kannst du wieder umkehren!
Bei unseren zahlreichen Grenzübertritten haben wir schon genug dergleichen erlebt, egal ob mit PKW oder privatem Reisebus, deshalb gehen wir solche Risiken nicht ein. Der Aufwand und die Vorbereitung einer solchen Fahrt sind einfach zu umfangreich, als wegen solcher Vorkommnisse dann an der Grenze evtl. umkehren zu müssen....
Beispiel aus meiner Reise-Historie: Die Registrierungspflicht in Weißrussland (damals noch bei mehr als 3 Tagen/ später 5 Tagen Aufenthalt) habe ich mehrmals weggelassen bei Reisen von 6-8 Tagen, hatte dann auch eine große Klappe: "Das wird nicht kontrolliert oder bestraft" und dann irgendwann war es mal soweit und ich habe eine offizielle Verwarnung deswegen bekommen, stehe jetzt im PC an der Grenze und bei Wiederholung gibt es für mich eine empfindliche Strafe.
Jetzt sind es ja Gott sei Dank schon 10 Tage, jedoch fahre ich ganz aktuell HEUTE für 12 Tage nach Weißrussland und ich werde mich in jedem Fall anmelden beim OVIR vor Ort in Weißrussland.
